piwik no script img

Archiv-Artikel

„Stern“-Leser zeigt „Stern“ an

HAMBURG/BERLIN dpa/taz ■ Die jüngste Titelgeschichte des Stern („Der Kannibale“) war vielleicht die beste seit Jahren – und nun das: Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Autoren der Titelgeschichte zum Rotenburger Kannibalismusfall – wegen des Verdachts auf Verbreitung Gewalt verherrlichender Schriften. Ein Leser sei wegen der grausigen Details entsetzt gewesen und habe einen Strafantrag gestellt. Nach Paragraf 131 des Strafgesetzbuches ist die Publikation von unmenschlicher Gewalt verboten, wenn sie verharmlost wird. Der Paragraf gilt nicht für Vorgänge des Zeitgeschehens. Auch beim Presserat sind zwei Beschwerden eingegangen.