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Steine und Streiche

Verfahren gegen 44-Jährigen, der Nachbarskind verprügelt haben soll, eingestellt

„Haben Sie als Kind nie so etwasgemacht?“, fragt der Richter. „Nie“, sagt der 44-Jährige, der gestern wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Harburger Amtsgericht stand. Drei Mädchen hatten Steine gegen die Scheibe seines Küchenfensters in Kirchdorf geworfen. Wenig später kam eines der Mädchen mit Gehirnerschütterung und Knöchelprellung ins Krankenhaus.

Weil der Mann sie – wie die Anklage ihm vorwarf – zu Boden gerissen, geschlagen und getreten hatte? Oder weil – wie der Angeklagte ausführte – er sie nur zur Rede stellen wollte, sie weggelaufen und dabei ausgerutscht war? Von den drei Mädchen war gestern nur eine erschienen.

Das hat zwar „hundert pro“ Trittbewegungen gesehen – aber nicht, wie ihre Freundin vorher zu Boden gegangen war. Der Richter ließ dem Angeklagten die Wahl: Entweder Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße oder Vorführung der anderen Zeuginnen und Prozessrisiko. Der Angeklagte entschied sich für 300 Euro. san

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