piwik no script img

StehpinkelnMieter muss nicht für Schäden aufkommen

DÜSSELDORF | Im Streit um Stehpinkel-Schäden hat ein Düsseldorfer Mieter vor dem Landgericht gegen seine Vermieterin gewonnen. Vermieter müssen in ihren Wohnungen mit Stehpinklern rechnen, Mieter aber nicht mit dafür ungeeigneten Böden, begründete das Gericht am Donnerstag die Entscheidung. Die Vermieterin hatte von der Mietkaution knapp 2.000 Euro einbehalten, weil in einer Wohnung die Marmorböden in Bad und Gäste-WC durch Urinspritzer stumpf und fleckig geworden waren. (dpa)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen