Statistisches Bundesamt: Einbürgerungen steigen auf Höchststand
2024 haben deutlich mehr Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft erworben als je zuvor. Am häufigsten wurden dabei Syrer*innen eingebürgert.

Am häufigsten wurden 2024 Syrerinnen und Syrer eingebürgert. Mehr als jede vierte eingebürgerte Person (rund 83.000) war im Besitz der syrischen Staatsangehörigkeit. Danach folgten mit großem Abstand Menschen mit türkischer (acht Prozent), irakischer (fünf Prozent), russischer (vier Prozent) und afghanischer (drei Prozent) Staatsangehörigkeit.
Ein Grund für die gestiegene Zahl der Einbürgerungen dürfte die noch von der Ampel beschlossene Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sein. Seit dem 27. Juni 2024 ist das neue Gesetz in Kraft. Demnach ist eine Einbürgerung bereits nach einer Aufenthaltsdauer von fünf statt bisher acht Jahren möglich. Zudem ermöglicht das Gesetz generell den Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit.
Bei besonderen Integrationsleistungen wie zum Beispiel guten schulischen oder beruflichen Leistungen kann die Mindestaufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre statt wie bisher sechs oder sieben Jahre verkürzt werden. Diesen Teil des Einbürgerungsgesetzes wollen Union und SPD jedoch wieder abschaffen.
Syrische Staatsangehörige beantragen die Einbürgerung oft so bald wie möglich
Durchschnittlich betrug die Aufenthaltsdauer in Deutschland zum Zeitpunkt der Einbürgerung 2024 11,8 Jahre und lag somit leicht über dem Vorjahreswert von 10,9 Jahren. Syrische Staatsangehörige waren durchschnittlich 7,4 Jahre in Deutschland, bevor sie eingebürgert wurden. Damit setzte sich die Beobachtung aus den Vorjahren fort, dass Syrerinnen und Syrer, die während der Fluchtmigration in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland kamen, häufig eine Einbürgerung beantragen, sobald sie die Voraussetzungen erfüllen.
Türkische Staatsangehörige hielten sich hingegen zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Durchschnitt bereits 23,1 Jahre in Deutschland auf. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer russischer Staatsangehöriger lag bei 14,5 Jahren.
Zusammen mit dem vergleichsweise geringen Anteil an Einbürgerungen, die im Jahr 2023 unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit erfolgt sind (23 %), lässt dies vermuten, dass weniger die für eine Einbürgerung erforderliche verkürzte Aufenthaltsdauer, sondern eher die Neuregelung zum Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit zum deutlichen Anstieg von Einbürgerungen russischer Staatsangehöriger im Jahr 2024 beigetragen hat.
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