■ Stasi/Urteil: Schweigen kein Betrug
Berlin (dpa) – Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die eine frühere Stasi-Tätigkeit bei ihrer Einstellung verschwiegen haben, können nicht wegen Betrugs bestraft werden. Das hat das Berliner Amtsgericht Tiergarten entschieden (Az: 272 Ds 833/93). Begründung: Die öffentliche Verwaltung sei durch die falschen Angaben des Mitarbeiters im Personalfragebogen nicht geschädigt worden.
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