: Stasi-Spion bleibt weiter in Haft
Berlin (ap/taz) — Der frühere Stasi- Offizier Harry Schütt bleibt wegen Fluchtgefahr weiter in Haft. Der 3.Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat eine Haftbeschwerde des ehemaligen Generalmajors als unbegründet verworfen. Schütt muß sich seit Anfang Juni vor dem Bayerischen Oberlandesgericht wegen Beihilfe zum Landesverrat verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, durch die unmittelbare Führung eines seit Anfang der siebziger Jahre für das Ministerium für Staatssicherheit tätigen Mitarbeiters des Bundesnachrichtendienstes daran mitgewirkt zu haben, daß Unterlagen des BND, die zum Schutz der äußeren Sicherheit der Bundesrepublik geheimhaltungsbedürftig waren, der Führung der DDR mitgeteilt wurden. Das Verfahren hat eine Pilotfunktion: Der BGH sieht in seiner Entscheidung keine völkerrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken, daß die Landesverratsvorschriften auf die dienstliche Tätigkeit Schütts in Ost-Berlin angewendet werden.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen