piwik no script img

■ Stasi-OpferSchadensersatz

Dresden (dpa) – Stasi-Opfer können nach einem Urteil des Dresdner Oberlandesgerichts von ihren Denunzianten Schadensersatz beanspruchen. Ein Mann, der von seinem Neffen bei der Stasi angezeigt wurde, kann – so das Dresdner Gericht – nicht nur seinen Einkommensausfall während der Haft, sondern auch den ihm entstandenen Sachschaden in vollem Umfang geltend machen. Insgesamt wurden dem Kläger 78.776,50 Mark zugesprochen.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen