piwik no script img

Stasi-Mitarbeiterin will nicht gehen

Eine Mitarbeiterin der Hamburger Staatsanwaltschaft, die zugegeben hat bis 1986 für die Stasi gearbeitet zu haben, klagt vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Kündigung. Begründung: Sie habe ihre Stasi-Mitarbeit 1986 eingestellt, die mit dieser Tätigkeit verbundenen Straftaten seien verjährt. Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau im Oktober fristlos gekündigt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen