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■ Stasi-IMsNamen nicht öffentlich

Karlsruhe (AP) – Frühere inoffizielle Mitarbeiter (IM) des DDR- Staatssicherheitsdienstes können mit Gerichtshilfe durchsetzen, daß ihre Namen nicht veröffentlicht werden. Das Persönlichkeitsrecht hat Vorrang vor dem Interesse an der Aufarbeitung der Vergangenheit der DDR, hieß es in der Entscheidung des BGH. Die Bürgerbewegung Neues Forum hatte in Halle eine Liste von 4.500 IMs der Stasi veröffentlicht.

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