: Stasi-Fälle: Weiter Überprüfungsbedarf
Der Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Martin Gutzeit, sieht im öffentlichen Dienst weiterhin einen Überprüfungsbedarf auf frühere Stasi-Mitarbeit. Zwar seien in den meisten Verwaltungen die Überprüfungen abgeschlossen, doch zuverlässige Auskünfte habe die Gauck-Behörde erst nach dem 1. Januar 1994 geben können. Das geht aus dem jüngsten Tätigkeitsbericht des Stasi-Landesbeauftragten hervor. Zugleich äußerte sich Gutzeit kritisch über die Zusammenarbeit mit den Behörden. In einer „Reihe von Fällen“ sei deutlich geworden, daß „durch die rechtzeitige Einbeziehung des Landesbeauftragten Fehlentscheidungen und aufwendige Rechtsstreitigkeiten, die allein auf nicht ausreichend substantiierten Begründungen beruhten, hätten vermieden werden können“.ADN
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