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Startbahn-Gegner zum dritten Mal vor Gericht

Frankfurt (ap) — Der Frankfurter Magistratsdirektor Alexander Schubart muß sich zum nunmehr dritten Mal vor Gericht verantworten. Wegen Landfriedensbruchs und Nötigung zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafen mit Bewährung verurteilt, hatte der 61 Jahre alte Angeklagte mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof Erfolg gehabt und erreicht, daß der BGH das zuletzt ergangene Urteil im Strafmaß aufhob und den Fall zur Neuverhandlung an das Frankfurter Oberlandesgericht zurückgab. Als Sprecher der „Arbeitsgemeinschaft: Keine Startbahn West“ hatte Schubart am 14. November 1981 in Wiesbaden vor mehr als 100.000 Gegnern des umstrittenen Projekts am Frankfurter Flughafen eine Rede gehalten, nach der es tags darauf am Flughafen zu schweren Ausschreitungen mit erheblichem Sachschaden kam. Dabei wurden mehrere Polizisten verletzt. Der seither vom Dienst suspendierte Magistratsdirektor erklärte am Donnerstag vor dem Sechsten Strafsenat des OLG, er habe damals nicht voraussehen können, daß von seiner Rede eine derartig gewalttätige Wirkung ausgehen werde.

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