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Stammzellenforschung erleichtertJa zu neuen Zellen

Der Bundestag hat die ethisch umstrittene Forschung mit embryonalen Stammzellen erleichtert. Kritiker fürchten eine Aufhebung des Stichtags in Raten.

Die Mehrheit hat entschieden: Künftig können aus dem Ausland importierte Stammzellen genutzt werden, die bis zum 1. Mai 2007 erzeugt wurden. Bild: ap

Am Ende war die Entscheidung deutlich. Um 11.37 Uhr verkündete am Freitag Gerda Hasselfeldt (CSU), eine der Vizepräsidentinnen des Bundestags, das Ergebnis einer Abstimmung über eine Frage, die in Politik und Gesellschaft seit Wochen mit Verve diskutiert wurde: ob die embryonale Stammzellforschung in Deutschland zukünftig erleichtert werden soll. Mit 346 gegen 228 Stimmen bei sechs Enthaltungen votierten die Abgeordneten dafür, dass es zukünftig erlaubt sein soll, jüngere menschliche Stammzelllinien für Forschungszwecke nach Deutschland zu importieren. Dabei werden diese Zellen zerstört. Die Kritiker dieser Forschung sagen, menschliches Leben werde so getötet.

Der Konflikt - Forschungsfreiheit gegen Lebensschutz - hatten die etwa 580 Volksvertreterinnen und -vertreter zuvor in knapp zwei Stunden noch einmal erörtert. Am Ende fand sich eine deutliche Mehrheit dafür, dass künftig aus dem Ausland importierte Stammzellen genutzt werden können, die bis zum 1. Mai 2007 erzeugt wurden. Bisher, nach einer ersten Entscheidung des Bundestags vor sechs Jahren, lag der Stichtag auf dem 1. Januar 2002.

Insgesamt standen an diesem Tag vier Gesetzentwürfe und ein Antrag zur Abstimmung. Weil in dieser schwierigen ethischen Frage der Fraktionszwang nicht gelten sollte, war der Ausgang der Abstimmungen offen. Der erste Gesetzentwurf der FDP-Politikerin Ulrike Flach forderte die völlige Freigabe der Forschung an embryonalen Stammzellen. Der Entwurf wurde mit 443 Neinstimmen abgeschmettert. Fast ebenso viele Neinstimmen kassierte der Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe, der die embryonale Stammzellforschung in Deutschland ganz verbieten wollte. Damit blieb nur noch die Entscheidung, ob der Stichtag für den Import der Stammzellen verschoben werden oder alles beim Alten bleiben sollte. Da der Verschiebungsantrag unter anderem des SPD-Abgeordneten René Röspel eine Mehrheit fand, war der Antrag der Grünen-Abgeordneten Priska Hinz zur Beibehaltung des Status quo gegenstandslos geworden.

Obwohl die Fraktionsdisziplin aufgehoben war, wurde an den namentlichen Abstimmungen deutlich, wie sehr sich gerade die CDU/CSU-Fraktion mit der Entscheidung schwer tat: Während 102 Abgeordnete für die Verschiebung des Stichtags votierten, stimmten 113 dagegen. Die FDP-Fraktion war fast geschlossen für einen neuen Stichtag, praktisch alle Grünen dagegen. Bei der SPD gab es eine deutliche Mehrheit für eine Verschiebung des Stichtags, die Linksfraktion war gespalten. In der Debatte hatte sich Bundesforschungsministerin Anette Schavan (CDU) für einen neuen Stichtag ausgesprochen, Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprang ihr bei.

Während die deutschen Forscher an embryonalen Stammzellen, so etwa Hans Schöler aus Münster, die Entscheidung des Bundestag begrüßten, stieß er vor allem auf katholischer Seite auf scharfe Kritik: Der Erzbischof von München, Reinhard Marx, sagte, er sei betroffen und enttäuscht. Seine Kirche werde weiter daran festhalten, dass der menschliche Embryo "ein Jemand, keine Sache ist". Die Grünen-Abgeordnete Hinz, die mit ihrem Antrag unterlegen war, sagte, sie gehe davon aus, dass die Forscher nun schon in wenigen Jahren erneut eine Verschiebung des Stichtags fordern würden. Am Ende werde es darum gehen, das Embryonenschutzgesetz als solches anzugreifen, das die Forschung an diesem werdenden menschlichen Leben in Deutschland bisher verbiete. Die Entscheidung des Bundestags bedeute "eine Aufhebung des Stichtages auf Raten". Der Abgeordnete Hüppe sprach von einer "Niederlage für die Menschenwürde".

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2 Kommentare

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  • FM
    Fielding Mellish

    Eieiei. Die niedergelegte Menschenwürde der Blastomeren.

     

    Etwa die Hälfte aller dieser süssen kleinen Blastomeren verlassen schon in ihren ersten Lebenstagen auf natürlichem Wege die Gebärmutter wieder - meistens richtung Klo.

     

    Ist es denn also, im Sinne der vorgetragenen Mensch-Definition, vertretbar, diese Träger der Menschenwürde achtlos hinunterzuspülen und damit zu töten?

     

    Müsste man denn nicht vielmehr alles tun, um ihr Überleben zu ermöglichen? Die technischen Möglichkeiten stünden schliesslich zur Verfügung. Oder reicht es möglicherweise, wenn man sie noch tauft?

  • SW
    S. Würges

    Wo ist die Logik bei diesem Gesetz? Wieso dürfen ausländische Stammzellen verwendet werden aber keine inländischen (sprich deutschen)? Sind diese denn etwas besseres (unantastbares), wenn schon der Forschung zugestimmt wird? Welche Art ethischer Auffassung steckt dahinter? Ich werde den Verdacht nicht los, dass hinter dieser Art von Kompromiss ein unbewusster Rassismus verborgen ist. Biologisch gesehen wüsste ich keinen Unterschied zwischen aus- und inländischen Stammzellen. Sicher: vor ca. 70 Jahren ist da mal eine grundlegend andere Auffassung in diesem Land vertreten worden.