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Stammheim:12 Jahre Haft gefordert

Die Bundesanwaltschaft fordert je 12 Jahre Haft für die beiden Angeklagten  ■  Aus Stammheim D. Willier

Je zwölf Jahre Haft forderte die Bundesanwaltschaft (BAW) gestern im Stammheimer Prozeß gegen Andrea Sievering und Eric Prauss. Beide, behauptet die BAW, hätten dem Widerstand und sogenannten „kämpfenden Einheiten“ angehört, und seien damit seit spätestens Anfang Juli 1986 Mitglieder der RAF. Die BAW wirft den Angeklagten außerdem vor, an einem Sprengstoffanschlag im Juli 1986 auf die Daimler-Tochter Dornier in Immenstadt am Bodensee beteiligt gewesen zu sein.

Zu Beginn der 80er Jahre, so Bundesanwalt Schulz, habe es in der RAF eine personelle Erweiterung gegeben. Seither arbeiteteten eine sog. zweite, legale Ebene, „Der Widerstand“ bzw. „Kämpfende Einheiten“ eng mit der RAF zusammen.

Als Beweis für die Tatbeteiligung der Angeklagten am Sprengstoffanschlag auf Dornier führte die BAW an, Eric Prauss habe vor dem Anschlag mit dem bereits verurteilten Christian Kluth ein paar Tage in einem Wochenendhaus in der Eifel verbracht. Außerdem soll bei Kluth ein Zettel mit einer Parole des späteren Bekennerbriefs, mit der Handschrift von Eric Prauss gefunden worden sein. Andrea Sievering, sei die Verlobte von Christian Kluth, drei Briefumschläge mit Bekennerschreiben seien von ihr adressiert und abgesandt worden.

Zu gravierenden Auseinandersetzungen war es im Verlauf des Prozesses über die Qualifikation der Schriftgutachter gekommen. Um das Ergebnis der BKA-Sachverständigen aufzubessern, hatte die BAW einen privaten Hamburger Graphologen bestellt, der den jeweiligen Handschriften der Angeklagten mit den Beweismitteln eine 100prozentige Identität bescheinigte. Die Zuziehung weiterer Schriftsachverständiger wurde vom 5. Strafsenat des OLG Stuttgart abgelehnt.

Der Prozeß wird im Januar nächsten Jahres mit voraussichtlich weiteren Beweisanträgen der Verteidigung und deren Plädoyer fortgesetzt.

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