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Stalin-Urteile werden annulliert

■ Das Moskauer ZK will jetzt alle Opfer von Sondergerichten rehabilitieren lassen

Moskau (afp/dpa) - Alle während der Stalin-Zeit von Sondergerichten verhängten Urteile sollen nachträglich für null und nichtig erklärt werden. Diesen Vorschlag hat gestern das ZK der KPdSU dem Präsidium des Obersten Sowjets unterbreitet. Dieses Gremium soll die von den „Dreier -Tribunalen“ und „Sonderkommissionen“ verhängten „außergerichtlichen Entscheidungen“ aufheben. Ausdrücklich ausgeschlossen blieben „Verräter, NS-Verbrecher, Mitglieder nationalistischer Banden, Fälscher und gewöhnliche Kriminelle“. Damit wären erstmalig in der UdSSR pauschal die Urteile bestimmter Tribunale für illegitim erklärt worden. Bisher wurden Opfer des Stalinschen Machtapparates fallweise rehabilitiert.

Unterdessen hat die Synode der Russischen Orthodoxen Kirche die Frage nach der Rehabilitierung von verfolgten Geistlichen und Gläubigen aufgeworfen. Wie 'Tass‘ am Freitag meldete, soll auf der nächsten Sitzung der Synode eine entsprechende Kommission gegründet werden.