: Stärkere Kontrolle für Verfassungsschutz
Potsdam (dpa/bb) — Der brandenburgische Verfassungsschutz soll sich nach einem am Mittwoch gegen die Stimmen von CDU und PDS verabschiedeten Vorschaltgesetz als Abteilung des Innenministeriums zunächst keiner nachrichtendienstlichen Mittel bedienen dürfen. Strittig sind auch die Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission. In Ausschußberatungen waren sie nach der ersten Lesung der Gesetze im Frühjahr diesen Jahres erheblich erweitert worden. Die Kommission kann demzufolge auf Antrag von der Landesregierung alle erforderlichen Auskünfte, Unterlagen und Akten erhalten. Außerdem können Sitzungen der mindestens fünfköpfigen Kommission öffentlich sein. Innenminister Alwin Ziel (SPD) kündigte an, möglichst schnell ein Verfassungsschutzgesetz nach bundesgesetzlichen Vorgaben in den Landtag einzubringen. Ein Verfassungsschutz ohne nachrichtendienstliche Hilfsmittel sei ein „Torsoversuch“, betonte er. Die Aufhellung der neonazistischen Szene beispielsweise sei somit kaum möglich. Der innenpolitische Sprecher des Bündnis 90 jedoch, Hendrik Poller, begrüßte den Vorschlag. Er betonte, daß erstmals der Aufbau eines Verfassungsschutzes von Anfang an vom Parlament kontrolliert würde.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen