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Stärker überwachen

■ Briefwechsel (2.Folge): Fußgänger schreiben, das Amt antwortet

Der Fußgängerverein schreibt:

Unsere Geschäftsstelle befindet sich in der Kirchstraße in Berlin-Moabit. Mit Erstaunen haben wir feststellen müssen, daß eine wahrscheinlich von ihnen beauftragte Firma in den letzten Wochen weiße Streifen quer über die Gehwege in der Kirchstraße und der Bartning-Allee aufgemalt hat. Wir vermuten, daß sich die Firma geirrt hat.

Die Skizze 1 zeigt Ihnen, wie die Streifen aufgebracht wurden:

Markierungen auf dem Gehweg haben nach unserem Wissen keine Rechtsverbindlichket. Wir fragen uns daher, was sie eigentlich bewirken sollen. Der Bürger kennt die weißen Streifen als Abgrenzung zum sogenannten Radweg, hier muß er anhalten und die Verkehrssituation beobachten. Soll das Gleiche mit diesen Streifen ausgedrückt werden? In der StVO ist das bisher in §10 anders geregelt. Schon die unterschiedliche Pflasterung von Ein- und Ausfahrbereichen aus Grundstücken ist aus der Sicht der Fußgänger und ihrer Sicherheit nicht vertretbar. Wenn diese Bereiche dann auch noch konisch ausgeführt werden, gibt es den Kraftfahrern das rechtlich nicht vorhandene Gefühl, hier Vorfahrt zu haben.

Die Skizze 2 zeigt, wie die Streifen richtig anzubringen sind.

Wir verbleiben mit fußgängerfreundlichen Grüßen

Das Bezirksamt antwortet:

(...) Ihre Vermutung, daß die Markierung der Gehwegüberfahrten irrtümlich aufgebracht wurde, ist bedauerlicherweise zutreffend.

Das Dezernat Straßenverkehr wurde im Frühjahr 1988 um eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Erneuerung bzw. Erweiterung der Radfahrsymbol-markierungen auf Gehwegüberfahrten ersucht. Die hierzu getroffene Anordnung der Straßenverkehrsbehörde enthielt einen Plan, in dem der Bestand „blau“ markiert war, hingegen die Neumarkierung „rot“ gekennzeichnet ist. Ein Mitarbeiter des Tiefbauamtes hat der ausführenden Firma Kopien des Plans ausgehändigt, ohne sie farbig anzulegen, so daß die auf dem Urplan vorhandene „Blaumarkierung“ von der Firma als Neumarkierung gedeutet und entsprechend markiert wurde.

Künftig wird der erwähnte Mitarbeiter stärker zu überwachen sein.

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