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Staatsvertrag mit Muslimen„Akzeptanz und Wertschätzung“

Als erstes Bundesland regelt Hamburg seine Beziehungen zu muslimischen Gemeinschaften. Zur Gleichstellung mit den Kirchen fehlt die Anerkennung als Körperschaften öffentlichen Rechts. Nur die FDP und ein paar CDU-Abgeordnete stimmen dagegen

Muss an religiösen Feiertagen nicht mehr in die Schule: muslimischer Junge in Hamburg Bild: dpa

HAMBURG taz | Als erstes Landesparlament hat die Hamburgische Bürgerschaft am Donnerstag Staatsverträge mit den islamischen Religionsgemeinschaften und der Alevitischen Gemeinde ratifiziert. Etwa 110 der 121 Abgeordneten votierten in offener Abstimmung für eine entsprechende Vorlage des SPD-Senats. Dem im November 2012 gebilligten Vertrag stimmten SPD, Grüne und Linke sowie die Mehrheit der CDU-Fraktion zu. Einige Christdemokraten und die FDP lehnten die Verträge ab oder enthielten sich. Die Liberalen halten „hochgestochene Verträge zwischen Staat und Religionsgemeinschaften für grundsätzlich falsch“, wie der Abgeordnete Kurt Duwe sagte. Gesetze und Verordnungen reichten aus.

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft gehen fünf Jahre währende Verhandlungen zu Ende. Angestoßen hatte sie 2006 der vormalige Bürgermeister Ole von Beust (CDU). Einen ähnlichen Vertrag hat der bremische Senat auf den Weg gebracht. Niedersachsen und Schleswig-Holstein wollen nachziehen.

Die Hamburger Vereinbarungen seien Ausdruck „gegenseitiger Akzeptanz und Wertschätzung“, sagte die SPD-Abgeordnete Barbara Duden. Damit würden den islamischen Religionsgemeinschaften die gleichen Rechte zuerkannt, die bereits 2005 mit der evangelischen und der katholischen Kirche sowie der jüdischen Gemeinde vereinbart worden waren.

Regeln für Muslime

In Hamburg gehören laut Melderegister 510.000 Menschen der evangelisch-lutherischen Kirche an, 180.000 der katholischen Kirche, 2.200 dem Judentum.

Die Zahl der Muslime schätzt der Senat auf "über 100.000", andere gehen von 130.000 Muslimen und 50.000 Aleviten aus. Die Verträge präzisieren die Rechte dieser Gemeinden:

Moscheen dürfen der religiösen Tradition entsprechend ausgestattet werden, müssen sich aber in ihre Umgebung einfügen.

Im Rundfunk müssen ihre sittlichen und religiösen Überzeugungen geachtet werden. In den Aufsichtsgremien sollen sie angemessen vertreten sein.

Eine Bestattung nach islamischen Vorschriften, also auch ohne Sarg, wird ermöglicht.

Das stimmt nicht ganz: Mit den Verträgen werden für die muslimischen Gemeinschaften grundgesetzlich garantierte Rechte noch einmal festgeschrieben und in Detailfragen ausformuliert. Gleichgestellt werden sie den Kirchen damit noch nicht, denn anders als diesen fehlt ihnen der Status einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Nur als solche könnten sie Steuern erheben und Beamte beschäftigen. Eine Protokollerklärung weist darauf hin, dass die bisher locker verfassten Gemeinschaften diesen im Grundgesetz vorgesehenen Status „im Rahmen ihrer weiteren organisatorischen Entwicklung“ anstreben.

Der vom Bremer Senat vorgelegte Vertrag gleicht an dieser wie an vielen anderen Stellen dem Hamburger Vorbild: Das Opferfest, das Ramadanfest und Aschura werden als Feiertage anerkannt. Arbeitnehmer dürfen sich an diesen Tagen Urlaub nehmen, die Kinder der Schule fernbleiben.

Der Bremer Vertrag gewährt pauschal die Freiheit, den islamischen Glauben zu bekennen; Hamburg präzisiert, „das Recht muslimischer Frauen und Mädchen, nicht wegen einer ihrer religiösen Überzeugung entsprechenden Kleidung in ihrer Berufsausübung ungerechtfertigt beschränkt zu werden“. Beide Verträge verpflichten die Muslime auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Toleranz gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen.

Eine hamburgische Besonderheit ist der gemischtkonfessionelle Religionsunterricht unter der Verantwortung der evangelischen Kirche. Die muslimischen Vereinigungen haben sich zwar das Recht anerkennen lassen, besonderen islamischen Religionsunterricht verlangen zu können. Zugleich versprechen sie, sich an dem Religionsunterricht für alle zu beteiligen und den Rahmen dafür weiterzuentwickeln. Das soll die Voraussetzung dafür schaffen, dass auch muslimische Lehrer überkonfessionell Religion unterrichten können.

CDU-Fraktionschef Dietrich Wersich erklärte, dass seine Fraktion die Verträge grundsätzlich begrüße. Sie würden „die Integration fördern und Parallelgesellschaften vermeiden“. Es gebe aber auch Bedenken wegen des Nicht-Verbots von Kopftüchern und des Einschlusses mutmaßlich islamistischer Gruppen.

Mit der Zustimmung zu den Verträgen beweise Hamburg seine Toleranz – „was nicht häufig vorkommt“, freute sich die linke Abgeordnete Cansu Özdemir, Tochter einer alevitischen Mutter und eines sunnitischen Vaters. Deshalb sei heute „ein sehr wichtiger Tag auch für die dritte Generation der hier Geborenen“.

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3 Kommentare

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  • SG
    Schmidt Georg

    da sind wir in Hessen längst weiter, an islamischen Feiertagen bleiben die Jungs und Mädels zu hause-keine Schule-und jetzt wird an 27hessischen Schulen Islamunterricht eingeführt-ab 2013/14

  • S
    Sascha

    ja da stimme ich Georg mal zu, wie kann man die Christenlehre nur in die Schule lassen? Sowas gehört ins Pfarrhaus. oder wer wurde da gemeint?

  • G
    Georg

    Mir ist ein Rätsel, wie man diesem Gedankengut auch nur einen Fingerbreit nachgeben kann. Und das von "aufgeklärten und kritischen" Menschen.