: Staatsanwaltschaft klagt Rapper Coolio an
Stuttgart (rtr) – Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den amerikanischen Rapper Coolio und sechs seiner Bandmitglieder Anklage wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung und Beihilfe zum Raub erhoben. Hintergrund der Anklage ist ein Zwischenfall in einer Kleiderboutique in Böblingen im November 1997, in der die Band eine Autogrammstunde gegeben hatte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft betraten die sieben Musiker am Tag danach die Boutique, um Kleider im Wert von 1.500 Mark ohne Bezahlung mitzunehmen. Die Geschäftsführerin sei von Coolio gewaltsam zur Seite gedrückt worden, als sie sich den Musikern in den Weg stellte.
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