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Staatsanwalt: Acht Jahre für Rust

Hamburg (ap) — Im Prozeß gegen den Kreml-Flieger Mathias Rust hat die Staatsanwaltschaft am gestrigen Donnerstag den Vorwurf des versuchten Mordes fallengelassen und eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen versuchten Totschlags gefordert.

In seinem Plädoyer vor dem Hamburger Landgericht schloß Staatsanwalt Dieter Rohlf eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht aus, betonte jedoch, Rust habe aber die Tötung der Schwesternschülerin Stefanie Walura „in Kauf genommen“.

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