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■ Sputnik-StreitMachen Sie so viele Wellen, wie Sie wollen!

Das Jugendradio MDR Sputnik darf weiter auf UKW senden. Das Land Sachsen scheiterte am Mittwochabend vor dem Bundesverwaltungsgericht mit dem Versuch, die Welle abschalten zu lassen. Sachsen-Anhalt hatte Sputnik eine leistungsstarke Frequenz in Halle zugewiesen, die anderen MDR-Länder Sachsen und Thüringen sowie Privatradios hatten gegen die Aufschaltung protestiert und sich auf den MDR-Staatsvertrag berufen. Darin ist nur von drei UKW- Programmen die Rede, Sputnik ist das vierte. Die Richter erklärten nun, der Staatsvertrag habe dem MDR die Ausstrahlung von drei Radios nur als „Startprogramm“ aufgegeben und keine Höchstzahl festgelegt.

Sachsen hatte stets die bundesweite Relevanz des Falles betont: Irgendwer müsse bestimmen können, wie viele Programme die ARD-Sender veranstalten, hieß es. Hintergrund ist, daß auch andere Rundfunkanstalten neue Radios aufmachen: So produziert der Südwestrundfunk (SWR) für Jugendliche ein Radio namens „Das Ding“. Weil der SWR- Staatsvertrag vier UKW-Programme vorschreibt, kann „Das Ding“ als fünftes nur über Internet und Satellit verbreitet werden. Der Privatfunk fürchtet, daß ihm neue Programme Hörer wegnehmen, und zetert regelmäßig über eine „ungezügelte Programmexpansion“. Nun könnte ein Gegenmittel durch das Sputnik-Urteil wirkungslos sein: Möglicherweise ist es nicht mehr Rechtens, einem ARD-Sender per Gesetz oder Staatsvertrag die Zahl seiner Radios vorzuschreiben – ein Schlag für den Privatfunk. Vorsorglich beschwichtigte der Privatfunk-Lobbyverband VPRT, die politischen Gestaltungsmöglichkeiten seien „mitnichten“ eingeschränkt.

Der MDR dürfte jetzt theoretisch getrost neue Radios aufmachen. Nach der Gerichtsentscheidung könne der Sender weitere Programme veranstalten, erklärte Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Niels Jonas auf Anfrage. „Das Gericht hat erklärt, daß der Staatsvertrag keine Höchstzahl an Programmen festgestellt hat“. löw

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