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■ Urteil: Ladenschluß gilt nicht für Tankstellen

Berlin (AP) – Tankstellen dürfen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes auch weiterhin Reisebedarf außerhalb der offiziellen Ladenschlußzeiten verkaufen. Das Gericht gab gestern der Revision eines Krefelder Tankstellenbesitzers statt.

In der Urteilsbegründung hieß es, das Ladenschlußgesetz bestimme zwar, daß Tankstellen nur Ersatzteile und Betriebsstoffe für Kraftfahrzeuge abgeben dürfen. Dies schließe jedoch auch Zubehör nicht aus, wenn ein „innerer Zusammenhang zwischen dem Hauptverkaufsgegenstand und der Zusatzware“ bestehe. Dies, so das Gericht, sei bei Reisebedarfsartikeln wie nichtalkoholischen Getränken, Süßwaren, Zigaretten oder Zeitungen der Fall. „Eine enge Auslegung entspricht nicht dem Sinn des Gesetzes“, urteilten die Richter. Sie wiesen zudem darauf hin, mit dieser Auslegung werde auch dem Grundrecht der Berufsfreiheit Rechnung getragen. Der Schutz der Arbeitnehmer werde nicht berührt, da Angestellte ohnehin außerhalb der Ladenschlußzeiten arbeiten müßten. Auch eine Wettbewerbsverzerrung sei allenfalls geringfügig zu befürchten.

Dem Tankstellenbesitzer war von der Stadt Krefeld der Verkauf von Reisebedarf außerhalb der offiziellen Ladenschlußzeiten verboten worden. Die beiden ersten Gerichtsinstanzen hatten dieses Verbot bestätigt. Siehe auch Seite 4

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