piwik no script img

Sportvereine erhalten Grundstücke zurück

Westberliner Sportvereine, denen im Ostteil der Stadt aufgrund einer Verordnung des Magistrats vom Dezember 1950 Grundstücke entzogen wurden, können diese zurückerhalten, beschloß das Bundesverwaltungsgericht. Mit seiner Entscheidung gab es der Klage eines Segelvereins statt, dem das Land Berlin die Rückgabe eines Vereinsgrundstücks verweigert hatte. Begründet hatte das Land seine Haltung damit, daß der Verein im sowjetischen Sektor durch Besatzungsrecht aufgelöst worden sei. Der heutige Verein sei nicht mehr mit dem damaligen Eigentümer identisch. dpa

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen