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Splitt-Schuld

Wenn in Einmündungsbereichen von Straßen Rollsplitt gestreut wird, müssen auch an den Zufahrten entsprechende Hinweisschilder aufgestellt werden. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Landgerichts Itzehoe (Kreis Steinburg) hervor. Andernfalls haftet das Land für den Unfallschaden.

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