Spionage-Software auf Terroristenrechner: Polizisten sollen einbrechen dürfen
Das Innenministerium will der Polizei erlauben, heimlich in Wohnungen einzudringen - um Späh-Software auf die Computer von Verdächtigen zu spielen.
BERLIN taz Wie bekommt man die Spionage-Software auf den Computer eines potenziellen Terroristen? Das ist eine der zentralen technischen Fragen bei der geplanten Einführung der Online-Durchsuchung von Computern. Nach taz-Informationen will das Bundesinnenministerium dazu auch Einbrüche in die Wohnung zulassen. Das Justizministerium will dies ausschließen.
Bei der Online-Durchsuchung wird ein Computer so manipuliert, dass er den Inhalt seiner Festplatte und alle aktuellen Tasteneingaben über das Internet an die Polizei übermittelt, ohne dass der Benutzer dies merkt. Bisher ging man davon aus, dass das Aufspielen dieser Hacker-Software vor allem via Internet erfolgt. So könnte die Polizei dem Computernutzer eine manipulierte E-Mail schicken und dabei veranlassen, dass er den Anhang öffnet. In der Folge würde sich das Spionageprogramm unbemerkt auf dem Rechner installieren.
Inzwischen will das Innenministerium auch einen eher konventionellen Zugang zum Computer zulassen. Danach würde sich ein Polizeitechniker mit einem Dietrich Zugang zur Wohnung verschaffen, um vor Ort die Software auf den Computer aufzuspielen.
Das Justizministerium sieht darin jedoch eine heimliche Wohnungsdurchsuchung, die vom Grundgesetz nicht gedeckt wäre. Da der Polizeitechniker nicht weiß, wo der Computer steht, muss er möglicherweise in alle Räume schauen oder auch in Taschen und Schränke.
Das Innenministerium teilt diese Einschätzung nicht, so die Informationen der taz. Demnach würde die Wohnung nicht "durchsucht", sondern nur "betreten". Dies sei zur Gefahrenabwehr auch ohne Grundgesetzänderung möglich. Das Ministerium verweist auf den großen Lauschangriff. Auch dort dürfe die Polizei kurzzeitig in die Wohnung eindringen um eine Wanze anzubringen. Dieser Einbruch sei von der richterlichen Lauschgenehmigung notwendigerweise mitumfasst. Die Ministerien bereiten derzeit einen Entwurf zur Änderung des BKA-Gesetzes vor. Noch vor der Sommerpause soll das Bundeskriminalamt neue präventive Befugnisse zur Abwehr von Terrorgefahren bekommen, inklusive Online-Durchsuchung. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar die heimliche Ausspähung von Computern zum Schutz "überragend wichtiger Rechtsgüter" wie Leib und Leben zugelassen. Voraussichtlich nächste Woche wollen sich die Staatssekretäre beider Ministerien treffen.
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