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Spesenskandal in GroßbritannienAbgeordnete müssen zahlen

Nach einer ersten Zwischenbilanz im Spesenskandal des britischen Unterhauses müssen die meisten Abgeordneten Spesengelder zurück zahlen.

Empörung über den Spesenskandal: "Keine Rente für unehrliche Abgeordnete." Bild: ap

BERLIN taz | Mehr als 500 der 646 Mitglieder des britischen Unterhauses haben am Montag unangenehme Briefe erhalten. Eine Kommission, die mit der Aufarbeitung des Spesenskandals im Parlament beschäftigt war, hat allen Abgeordneten mitgeteilt, wieviel Geld sie zuviel abgerechnet hätten. Nur bei einem geringen Prozentsatz der Parlamentarier gab es keine Beanstandungen. Einige müssen Informationen nachliefern, die meisten wurden direkt aufgefordert, die Gelder zurückzuzahlen.

Einen der dicksten Brocken muss Großbritanniens Labour-Premier Gordon Brown überweisen. Laut der Spesenprüfung hat er 12.415 Pfund zu zahlen, weil die Kosten für die Reinigung seiner Dienstwohnung als unangemessen betrachtet wurden und eine Rechnung doppelt berücksichtigt worden war. Oppositionsführer David Cameron, der zuvor schon eine Rückzahlung geleistet hatte, muss nur die Höhe einer Hypothekenzahlung belegen. Der Chef der Liberaldemokraten Nick Clegg muss 910 Pund für Gartenarbeiten zurückzahlen. Da es bislang keine Höchstgrenze für Tätigkeiten wie Gartenarbeit oder Reinigung gab, hat die Kommission diese selbst festgelegt, für Reinigung auf 2000 Pfund und für Gartenarbeit auf 1000 Pfund pro Jahr.

Zahlreiche Parlamentarier monierten, dass die Kommission im Nachinein Kriterien aufgestellt habe, die den Abgeordneten nicht bekannt gewesen seien. Allerdings riefen alle Parteiführer ihre Parlamentarier dennoch auf, die bittere Pille zu schlucken. Das Spesengebaren hatte das Parlament im Sommer in die tiefste Krise seit Jahrzehnten gestürzt. Quer durch alle Parteien seien die unklaren Regeln genutzt worden, um Zweitwohnungen zu renovieren, Luxusartikel anzuschaffen, Swimmingpools zu sanieren oder Tennisplätze auszustatten. Ganze Familiensitze wurden mit Steuergeldern in Stand gesetzt. Die Zahlungsaufforderungen, die die Kommission mit ihrem Zwischenbericht verschickt hat, sind rechtlich aber nicht bindend. Im Dezember soll der Abschluss bericht erscheinen.

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