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Sperrung der PDS-Konten treibt BVG zur Eile

Karlsruhe/Berlin (afp) — Nach der Sperrung aller PDS-Konten durch die Treuhandanstalt wird das Bundesverfassungsgericht möglicherweise früher als geplant über eine anhängige Klage der PDS auf freie Vermögensverfügung entscheiden. Das Gericht sehe sich veranlaßt, den PDS-Antrag vom März rascher zu bearbeiten, sagte ein Sprecher. Möglich sei eine mündliche Verhandlung noch Ende Juli, obwohl ursprünglich ein Termin erst nach der Sommerpause vorgesehen war. Das Verfassungsgericht hat seine öffentlichen Sitzungen vor dem Sommer eigentlich bereits beendet.

Unterdessen wurden die PDS- Mitglieder aufgefordert, Beiträge nicht mehr auf die gesperrten Konten einzuzahlen und so die Kontrolle der Treuhand zu unterlaufen. Der Parteivorsitzende Gregor Gysi richtete ein Privatkonto für Spenden ein.

Die PDS hatte am 28. März eine Verfassungsklage eingereicht, um die freie Verfügung über ihre damals bereits treuhänderisch verwalteten Vermögen wiederzuerlangen. Außerdem will die Partei in Karlsruhe den Vermögensstatus der Immobilien klären lassen, die sie nach Abgabe von 80 Prozent des früheren SED-Besitzes behalten möchte.