: „Sperrklausel senken“
■ BVG-Richter schlägt in der taz Wahlrechtsänderung vor
Bonn (taz) - Eine niedrigere Sperrklausel im gesamten Wahlgebiet hat Dieter Grimm, Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, als „naheliegende Lösung“ des aktuellen Streites um das Wahlrecht für die ersten gesamtdeutschen Wahlen bezeichnet. In einem Interview mit der taz meinte Grimm, es würde keine verfassungsrechtlichen Probleme aufwerfen, diese Hürde auf drei oder sogar anderthalb Prozent zu senken. Es wäre nämlich bedauerlich, wenn der „Prozeß der Formierung politischer Gruppen“ durch eine hohe Sperrklausel vorzeitig abgebrochen würde. Unterdessen streiten die Bonner Parteien weiter. Mehrere SPD-Länder wollen heute im Bundesrat einen Antrag über ein einheitliches Wahlrecht vorlegen. Interview und Berichte SEITEN 2, 7 UND 10
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