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Spargeld vom Staat

Vermögenswirksame Leistungen sollte man nicht verschenken. Gefördert werden Aktien und Bausparen

Der Staat unterstützt sparwillige Bürger mit vermögenswirksamen Leistungen (VL). Eigentlich ein alter Hut, sollte man meinen. Doch nur jeder zweite Arbeitnehmer nimmt sie derzeit in Anspruch. Das geht aus einer Studie von Union Investment hervor. In den ostdeutschen Bundesländern nutze sogar nur jeder Dritte die Möglichkeiten des Vermögensaufbaus im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes.

Je nach Branche oder Betrieb werden dabei bis zu 78 Mark monatlich vom Arbeitgeber übernommen. Das entspricht dem maximal geförderten Ansparbetrag von 936 Mark jährlich. Zahlt der Arbeitgeber weniger, kann man den Differenzbetrag selbst ausgleichen. Wichtig zu wissen: Sogar wenn der Arbeitgeber überhaupt keine vermögenswirksamen Leistungen anbietet, kann man die volle Summe selbst zahlen. Dann ist lediglich darauf zu achten, dass die 78 Mark monatlich auf das VL-Konto gezahlt werden.

Staatlich gefördert werden zwei Ansparmodelle: Bausparverträge und Wertpapiersparen in Aktienfonds. Die Arbeitnehmersparzulage wird in Verbindung mit der Einkommenssteuererklärung für das abgelaufene Jahr beim zuständigen Finanzamt beantragt. Bis zu einer Einkommensgrenze von 35.000 Mark bei Ledigen und 70.000 Mark bei Verheirateten – jeweils bezogen auf das zu versteuernde Einkommen – wird die staatliche Prämie gewährt.

Deren Höhe ist abhängig von der Anlageform. Aktienfondssparen wird vom Staat mit 20 Prozent gefördert, in den neuen Bundesländern noch bis 2004 sogar mit 25 Prozent, für Bausparverträge gibt es 10 Prozent. Dabei gelten jeweils unterschiedliche Förderhöchstbeträge: beim Aktienfondssparen 800 Mark, beim Bausparen 936 Mark. Die staatliche Prämie beträgt beim Fondssparen mithin maximal 160 Mark pro Jahr (neue Bundesländer: 200 Mark), beim Bausparvertrag sind es 93,60 Mark; immer vorausgesetzt, dass die Einkommengrenze nicht überschritten wird. K. JABRANE

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