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Spanischer Gynäkologe begnadigt

Madrid/Berlin (dpa/taz) — Der spanische Frauenarzt German Saenz de Santamaria, wegen illegaler Abtreibung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, muß seine Strafe nicht antreten. Er wurde von der Regierung Ende vergangener Woche begnadigt.

Saenz de Santamaria hatte 1984 einen Schwangerschaftsabbruch an einem 14jährigen Mädchen vorgenommen, das zuvor jahrelang von einem Verwandten immer wieder vergewaltigt worden war (siehe taz vom 4.4.91).

Damals war nach frankistischem Recht jegliche Abtreibung verboten. Erst 1985 verabschiedete die sozialistische Regierung ein neues Gesetz, das aber die Lage der Frauen und ÄrztInnen nur wenig verbesserte. Danach ist ein Abbruch nur erlaubt nach einer Vergewaltigung, wenn schwere Mißbildungen beim Fötus drohen oder das Leben oder die psychische Gesundheit der Mutter in Gefahr ist.

Der Fall des Arztes aus Malaga ist der jüngste in einer Kette von Prozessen gegen Ärzte, die Abtreibungen durchgeführt haben, und hat die Diskussion um die Reform des Abtreibungsgesetzes in Spanien neu entfacht.