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Spanische JustizBaltasar Garzón freigesprochen

Der spanische Untersuchungsrichter hat seine Kompetenzen bei Ermittlungen gegen Francisten nicht überschritten. Das Berufsverbot bleibt trotzdem bestehen.

Demonstration für Garzón mit Bildern von Verschwundenen aus dem spanischen Bürgerkrieg. Bild: reuters

MADRID dpa/reuters | Der frühere spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón ist im Prozess um seine Ermittlungen zu den Verbrechen der Franco-Diktatur freigesprochen worden. Wie am Montag aus Justizkreisen in Madrid verlautete, entschied dies Spaniens Oberster Gerichtshof mit sechs zu eins Richterstimmen.

Garzón war angeklagt gewesen, mit seinen Ermittlungen zu den Gräueltaten des Franco-Regimes (1939-1975) seine Kompetenzen überschritten und gegen ein Amnestiegesetz aus dem Jahr 1977 verstoßen zu haben. Die Anklage gegen den Juristen, der wegen seiner Untersuchungen gegen Diktatoren in Lateinamerika als "Tyrannenjäger" bekannt wurde, hatte der spanischen Justiz weltweit heftige Kritik eingebracht.

Dagegen war Garzón vor kurzem in einem anderen Fall wegen Amtsmissbrauchs zu elf Jahren Berufsverbot verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof befand Garzon am 09. Februar für schuldig, illegal Gespräche von Verteidigern abgehört zu haben. Da gegen das Urteil keine Rechtsmittel möglich sind, bedeutete der Richterspruch für den 56-Jährigen praktisch das Ende seiner Karriere.

Garzón war weltweit bekannt geworden, weil er 1998 einen Haftbefehl gegen den früheren chilenischen Diktator Augusto Pinochet erlassen hatte. In den 1980er Jahren hatte er in Spanien mit Ermittlungen gegen staatliche Todesschwadronen, die gegen die Separatisten-Organisation ETA vorgingen, zum Sturz der damaligen sozialistischen Regierung beigetragen.

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