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Späte Genugtuung für WAA-Gegner

Berlin (dpa/taz) — Jahrelang haben sie ihr Privatleben dem Widerstand gegen die Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf geopfert, ehe die bundesdeutsche Stromwirtschaft 1989 die Flucht Richtung Frankreich und England antrat. Am vergangenen Freitag kam für fünf Kläger, die insgesamt elf Verwaltungsgerichtsverfahren gegen das Projekt im Taxölderner Forst angestrengt hatten, die verspätete Genugtuung. In einem Vergleich verpflichtete sich die Errichterfirma, die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK), zur Zahlung von 100.000 Mark „Entschädigung“ an die WAA-Gegner.

Außerdem erhalten nach einer Mitteilung des BI-Anwalts Wolfgang Baumann fünf Städte aus der Umgebung von Wackersdorf Prozeßkosten in Höhe von insgesamt 30.000 Mark zurück.

Die Sprecherin der Oberpfälzer Bürgerinitiativen, Irene Sturm, erklärte gestern, das Geld solle nun Anti-AKW-Initiativen in der Bundesrepublik, Frankreich, England und insbesondere der CSFR zugute kommen. Dafür stünden außerdem Rücklagen des Oberpfälzer BI-Dachverbandes in Höhe von 60.000 Mark zur Verfügung.

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