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Sozialwohnung nicht für Reiche

Sozialwohnung nicht für Reiche

In Niedersachsen wird von April an eine Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen erhoben. Dem Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung stimmten im Landtag auch CDU und FDP zu. Damit müssen Mieter von öffentlich geförderten Sozialwohnungen eine Abgabe entrichten, wenn ihr Einkommen bei Alleinstehenden auf 35.600 Mark Bruttojahreseinkommen oder z.B. bei einem Ehepaare mit zwei Kindern auf 76.350 Mark Bruttojahreseinkommen gestiegen ist. dpa

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