■ Sozialversichert: 60 mal einzahlen
Kassel (AP) – Ausländern, die nicht aus den Mitgliedstaaten der EU kommen, kann die dauernde Aufenthaltsberechtigung in Deutschland versagt werden, wenn sie noch keine Mindestbeiträge zur Sozialversicherung entrichtet haben. Dafür sind nach einem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes mindestens 60 Monatsbeiträge erforderlich. Eine andere Rechtsauffassung ergibt sich bei Asylgewährung.
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