Wenn Kinder abwechselnd bei getrennten Eltern wohnen, ist das mit Mehrkosten verbunden. Bisher hatten das die Gerichte akzeptiert, jetzt soll es sich ändern.
„Selbstanzeige“ schützt Steuerhinterzieher vor Strafen. Bei Hartz-IV-Empfängern werden schon 300 Euro überzahlte Leistung als „Betrugsversuch“ gewertet.