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■ SozialhilfeWohnung darf kosten

Göttingen (dpa/taz) – Die Stadt Göttingen muß einer von Sozialhilfe lebenden vierköpfigen iranischen Familie die Miete für eine Wohnung zahlen, obwohl diese erheblich über den Höchstbeträgen des Wohngeldgesetzes liegt. Dies geht aus einem Beschluß der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig in Göttingen hervor, der jetzt veröffentlicht wurde. Die Stadt hatte argumentiert, die knapp 80 Quadratmeter große Wohnung sei mit 1.315 Mark „überteuert“. Sie wollte der iranischen Familie, die durch eine Räumungsklage gezwungen war, die teure Wohnung zu beziehen, lediglich 824,25 Mark als Mietkostenanteil zahlen.(Aktenzeichen:

2B2304/92)

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