in kürze EHEÄHNLICHES LEBEN: Sozialhilfe gestrichen
Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft kann den Anspruch auf Sozialhilfe kosten. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz müsse sich ein Sozialhilfeempfänger das Einkommen seines mit ihm lebenden Partners anrechnen lassen (Az.: 1 L 856/02.MZ). (dpa)
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