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Sozialhilfe auch für Berufstätige

FRANKFURT/MAIN taz ■ Wenn Berufstätige Sozialhilfe beantragen, muss der Chef nichts davon erfahren. Arbeitsrechtsexperten vom Bund-Verlag in Frankfurt machen darauf aufmerksam, dass die häufig vom Sozialamt geforderte, vom Arbeitgeber auszufüllende Arbeitsbescheinigung kein Muss ist.

Viele Erwerbstätige gehen aus Scham nicht zum Sozialamt, obwohl sie als Geringverdiener schon bei der Streichung von Überstunden an das Existenzminimum geraten können. Alternativ zur Arbeitsbescheinigung dürfen beim Sozialamt aber auch Lohnbescheinigung oder Kontoauszüge vorgelegt werden. Ist der zuständige Sachbearbeiter dann immer noch nicht zufrieden, sei es möglich, den Landesbeauftragten für Datenschutz einzuschalten.

Rolf Winkler: „Sozialhilfe. Der Ratgeber zum Umgang mit dem Sozialamt“ (Bund-Verlag)

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