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Sozialhilfe-Telefon

Zuverdienst zur Sozialhilfe — in dem neuen Ansagetext für den April wird anhand von zwei Beispielen die geltende Rechtslage erklärt und darüber aufgeklärt, daß jeder Zuverdienst in Höhe von DM 118,-im Monat anrechnungsfrei sind, also behalten werden dürfen. Von dem Einkommen, das diesen Beitrag übersteigt, wird ein bestimmter Anteil bei der Sozialhilfe einbehalten;

Tel. 19702.

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