Soziale Medien in der Türkei: YouTube zieht vor Gericht
Die Türkei hat den Kurznachrichtendienst Twitter wieder freigegeben, doch YouTube bleibt vorerst gesperrt. Nun ruft das Videoportal das türkische Verfassungsgericht an.
ISTANBUL afp | Das türkische Verfassungsgericht hat die Kritik von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan an der Freigabe des Kurznachrichtendienstes Twitter zurückgewiesen. Das Gericht habe gemäß international verbindlicher Rechtsnormen gehandelt, sagte Gerichtspräsident Hasim Kilic am Montag nach Medienberichten. Unterdessen wandte sich auch die ebenfalls gesperrte Videoplattform YouTube ans türkische Verfassungsgericht, um eine Freischaltung zu erreichen.
Kilic sagte nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Fernsehsender und Online-Portale, bei Twitter sei es um eine Frage der Meinungsfreiheit gegangen. Das Verfassungsgericht habe sein Urteil gefällt, um weiteren Schaden zu verhindern. Von einem unpatriotischen Verhalten des Gerichts könne keine Rede sein. Grundrechte und -freiheiten seien universelle Werte. Er habe aber Verständnis für „emotionale Reflexe“, sagte er mit Blick auf Erdogan.
Das Verfassungsgericht hatte die von Erdogans Regierung verfügte Zugangssperre für Twitter vergangene Woche aufgehoben. Erdogan kritisierte daraufhin, das Urteil sei gegen die nationalen Werte der Türkei gerichtet. Die Regierung hatte Twitter gesperrt, nachdem der Dienst zur Verbreitung von Korruptionsvorwürfen gegen Erdogan und sein Umfeld genutzt worden war.
Auch YouTube legte Verfassungsbeschwerde gegen die Zugangssperre ein. Wie die Nachrichtenagentur AFP aus Verfahrenskreisen erfuhr, wurde die Eingabe über einen Istanbuler Anwalt an das Verfassungsgericht in Ankara geleitet. Verlangt werde die sofortige Freigabe des Zugangs zu der Videoplattform.
Der Zugang zu YouTube war am 27. März gesperrt worden, nachdem auf der Plattform der Mitschnitt eines vertraulichen Gespräches ranghoher Regierungsbeamter über die Lage in Syrien aufgetaucht war. Ein Gericht in Ankara hatte YouTube in der vergangenen Woche wieder freigegeben, doch war diese Entscheidung von einer anderen Instanz wieder aufgehoben worden.
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