: Soziale Kompetenz
Ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) kann von Frauen und Männern im Alter von 16 bis 25 Jahren absolviert werden. Der Dienst dauert in der Regel zwölf Monate und wird in Altersheimen, Kindergärten, Krankenhäusern oder anderen sozialen Einrichtungen geleistet, wobei Fähigkeiten und Wünsche der Bewerberin/des Bewerbers nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Als Ziel sieht das Gesetz zur Förderung des FSJ von 1964 vor, „soziale Erfahrungen zu vermitteln und Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken“.
Wer ein soziales Jahr leistet, erhält zu Unterkunft und Verpflegung auch ein Taschengeld, orientiert an der Beitragsbemessungsgrenze, die in der Rentenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte gilt. In der Praxis beträgt das Taschengeld selten über fünfhundert Mark. Das Kindergeld wird für die Dauer des sozialen Jahres weiter ausgezahlt.
Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) erkennt das Jahr als Wartezeit an, es kann jedoch nicht als Ersatz für den Zivildienst geleistet werden. Da das FSJ als Bildungsprogramm gilt, sind arbeitsbegleitende Seminare eingerichtet worden.
Informationen gibt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Taubenstraße 18–24, 10117 Berlin, Fon: (0 30) 20 65 50, Internet: www.bmfsfj.de. Träger sind unter anderem die Kirchen, das Rote Kreuz, die Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste (IJGD) oder die patritätischen Wohlfahrtsverbände.
Eine psychologische Betreuung der TeilnehmerInnen findet im Rahmen der Seminare statt. Zusätzlich stellen die Träger auch außerhalb der Einsatzstelle Betreuer, die Beratung und Hilfe anbieten. Kommt ein Helfer an seinem Arbeitsplatz nicht zurecht, wird zunächst versucht, ihn intern mit anderen Aufgaben zu betrauen. Hilft das nicht, kann der Teilnehmer auch im laufenden Jahr den Einsatzort wechseln, wenn er eine neue freie Stelle findet.
Einige Träger bieten auch an, das FSJ im Ausland abzuleisten. Voraussetzung ist, dass der Träger seinen Hauptsitz im Inland hat. Da diese Stellen rar sind, sollte man sich frühzeitig um einen Platz bemühen. Bei Dienststellen im Ausland sollte man sich erkundigen, ob der Träger staatlich anerkannt ist. Sonst könnte es passieren, dass die ZVS den Dienst nicht als Wartezeit anerkennt.
Seit 1993 sieht das Gesetz auch die Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) vor. Hier arbeiten die Teilnehmer ein Jahr lang in umwelt- und naturbezogenen Bereichen. Einsatzstellen sind Landschaftsverbände, Jugendwerke und Umweltzentren. Die Informationsbroschüre zum freiwilligen sozialen und freiwilligen ökologischen Jahr, die das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgibt, listet die Adressen der Einsatzstellen auf.
Zusätzlich bieten die Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste in Sachsen-Anhalt ein freiwilliges Jahr der Denkmalpflege (FJD) sowie ein freiwilliges kulturelles Jahr (FKJ) an. Ein freiwilliges archäologisches Jahr (FAJ) ist in Planung. Ausführliche Informationen hierzu gibt es bei den IJGD e. V., Kaiserstr. 43, 53113 Bonn, Fon: (02 28) 22 80 00, Internet: www.ijgd.de
DOROTHEE CHLUMSKY
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