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Sozial wohnen

■ Einkommensgrenze für Anspruch auf Sozialwohnung wird ab 1.10. erhöht

Berlin (dpa/taz) – Die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf eine Sozialwohnung werden vom 1. Oktober 1994 an erhöht, zum Teil sogar um 20 Prozent. Für Neubauten wird die staatliche Förderung von Sozialwohnungen von der teuren Kostenmiete auf eine einkommensabhängige Förderung umgestellt. Mit diesem Kompromiß endete gestern ein langer Streit zwischen Koalition, SPD und den Ländern. Diese können jedoch nicht zum neuen Förderweg gezwungen werden.

Der Kompromiß sieht eine Grundförderung für die Sozialmieter und eine Zusatzförderung an die Vermieter vor. Damit sollen Subventionen gespart werden, die der Bund für zusätzliche Wohnungen einsetzen kann. Nach Angaben von Bundesbauministerin Irmgard Schwaetzer (FDP) könnten so rund 30 Prozent mehr Wohnungen geschaffen werden, nach Meinung der PDS steigt nur die Anzahl der Wohnberechtigungsscheine. Ferner sieht das neue Wohnungsbauförderungsgesetz, das der Bundestag abschließend am 29. April beraten wird, vor, daß Kommunen auch mit sozialen Wohnungsbaumitteln von Bund und Ländern Altbauwohnungen sanieren können. Sie müssen jedoch Sozialmietern längerfristig zur Verfügung stehen.

Für die SPD erklärte Achim Großmann, auch im Fall einer Regierungsbeteiligung nach der Bundestagswahl werde die SPD nicht auf die „normale soziale Wohnungsbauförderung“ mit langfristigen Wohnbindungen verzichten. Derzeit gebe es 3,5 Millionen bedürftige Haushalte, aber nur 2,6 Millionen Sozialwohnungen. Nach Angaben des Bauministeriums erhöhen sich die jährlichen Brutto- Einkommensgrenzen für alleinstehende Arbeiter oder Angestellte zum Beispiel von rund 26.000 Mark auf 34.857 Mark. Für das Arbeiter-Ehepaar mit zwei Kindern von 55.100 auf 72.571 Mark. Für den alleinstehenden Erwerbslosen liegt die Grenze bei 24.468 Mark und für den Sozialrentner bei 25.756 Mark.

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