: Sozi zahlt Hebamme
Vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht hatte eine Hebamme gegen die Kreisverwaltung in Winsen an der Luhe geklagt, weil niemand ihr Honorar zahlen wollte oder konnte. Denn die junge Mutter, der sie Beistand geleistet hatte, war nicht mehr bei der Ersatzkasse versichert. Die Beamten des Sozialamts hatten zwar der Mutter die Krankenhauskosten anstandslos gezahlt, wollten die Geburtshelferin aber nicht entlohnen. Doch die Richter der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts schlugen einen Vergleich vor: Die Hebamme gab sich schließlich mit 600 Mark zufrieden und bleibt auf Forderungen von 221,20 Mark sitzen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen