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Sozi zahlt Hebamme

Vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht hatte eine Hebamme gegen die Kreisverwaltung in Winsen an der Luhe geklagt, weil niemand ihr Honorar zahlen wollte oder konnte. Denn die junge Mutter, der sie Beistand geleistet hatte, war nicht mehr bei der Ersatzkasse versichert. Die Beamten des Sozialamts hatten zwar der Mutter die Krankenhauskosten anstandslos gezahlt, wollten die Geburtshelferin aber nicht entlohnen. Doch die Richter der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts schlugen einen Vergleich vor: Die Hebamme gab sich schließlich mit 600 Mark zufrieden und bleibt auf Forderungen von 221,20 Mark sitzen.

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