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Sorry: Wir korrigieren -betr.: 129a-Haftbefehle durchgezogen". taz vom 23.12.1987, S.1-2

Bei der Bearbeitung des Berichts über die Pressekonferenz des hessischen Innenministeriums gerieten gestern einige Informationen unter die Räder. Es muß richtig heißen: Für insgesamt 14 Anschläge auf Strommasten und Umspannwerke machte Innenminister Milde 13 Tatverdächtige aus, von denen elf mit Haftbefehl belegt wurden, davon zwei wegen Verdachts des Mordes und Mordversuchs (Eichler und Hoffmann), acht wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ (§129a) und einer wegen „Strafvereitelung“.

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