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Archiv-Artikel

Sonntagsöffnung: Ver.di lässt klagen

Im Streit über Sonntagsöffnungen von Geschäften greift die Gewerkschaft Ver.di jetzt auch zu rechtlichen Mitteln. Im bundesweit ersten Fall sollen Klagen von drei Beschäftigten in Berlin unterstützt werden, wie Ulrich Dalibor, Leiter der Ver.di-Fachgruppe Einzelhandel, gestern ankündigte. Vor dem Verwaltungsgericht solle durchgesetzt werden, dass das Landesamt für Arbeitsschutz gegen Sonntagsarbeit vorgeht. Hintergrund sei das Bundesarbeitszeitgesetz, das für den Handel keine Ausnahmen vom generellen Sonntagsverbot vorsehe. Diese Vorgabe könnten Landesgesetze über Öffnungszeiten nicht aushebeln. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) äußerte Verständnis dafür, dass Geschäfte in der Hauptstadt von der Möglichkeit der Sonntagsöffnung im Advent Gebrauch machten. Insgesamt sei es aber kritisch zu sehen, dass es keine bundeseinheitliche Obergrenze für die nun nach Ländern unterschiedlichen Sonntagsöffnungen gebe. Daher sehe man einer gerichtlichen Klärung interessiert entgegen, sagte gestern HDE-Sprecher Hubertus Pellengahr. DPA