: Sonnenuntergang am Senatstisch
■ Verordnung über Solaranlagen wird wegen Finanz-Bedenken der Senatsressorts nicht verabschiedet
Die als „weltweit einmalig“ gepriesene Solaranlagen-Verordnung, die heute im Senat entschieden werden sollte, ist gestern in der vorbereitenden Sitzung der Staatssekretäre vorerst gescheitert. Nach Informationen aus Teilnehmerkreisen verhinderte vor allem der Einspruch der Ressorts Bau, Finanzen, Justiz und Gesundheit eine einmütige Verabschiedung dieser Vorlage der Umweltverwaltung. Auf der heutigen letzten Sitzung des Senats vor der Wahl soll daher erst einmal eine Anhörung zum Thema beschlossen werden. Die Verordnung soll frühestens Ende des Jahres erlassen werden.
„Die Kollegen haben finanzielle und administrative Änderungen in der Verordnung gewünscht“, meinte Umwelt-Staatssekretär Lutz Wicke (CDU). Trotz Ausnahmen und Härtefällen sei die Verordnung nicht zu vermitteln gewesen. Die Bedenken der anderen Ressorts müßten jetzt geklärt werden. Wicke gab sich zuversichtlich, eine veränderte Fassung bis zum Jahresende vom Senat verabschiedet zu haben.
Mit der umstrittenen Verordnung soll erreicht werden, daß Neubauten mit thermischen Solaranlagen ausgestattet werden. Grundlage ist das „Energiespargesetz“, das erst Ende September vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde. Die Regelung schreibt vor, daß 60 Prozent des Warmwasserbedarfs aller privaten und gewerblichen Neubauten mit zentraler Warmwasserversorgung durch eine Solaranlage erzeugt werden muß.
Diese Vorschrift verteuert allerdings die Neubauten – Grund genug für die Senatsverwaltungen, die bauen lassen, die ökologischen Kriterien kritisch zu beäugen: „Die Verordnung geht völlig an der Krankenhausplanung vorbei“, meinte Gesundheits-Staatsekretär Detlef Orwat (CDU). Allein bei den Krankenhaus-Neubauten käme man auf Mehrkosten von 20 bis 30 Millionen Mark.
Solche Beträge seien viel zu hoch angesetzt, meint dagegen der umweltpolitische Sprecher der Bündnisgrünen, Hartwig Berger. Maximal um ein Prozent würden die Baukosten steigen, eine Summe, die dann durch Einsparungen wieder ausgeglichen werden könne. An diesem „lächerlichen Betrag“ scheitere jetzt eine Maßnahme, die „monatelang bejubelt“ worden sei und mit der sich Umweltsenator Volker Hassemer (CDU) auf der Weltklimakonferenz gebrüstet habe. In der Ablehnung der Verordnung zeigt sich für Berger auch eine „schleichende Entmachtung des Abgeordentenhauses“, das eine solche Verordnung im Energiespargesetz vorgeschrieben habe. Bei einer Fortsetzung der großen Koalition sei die Solaranlagenverordnung „gestorben“. Bernhard Pötter
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