: Sonderrecht gegen IRA
■ Das Urteil von Gibraltar
Es kam wie erwartet: Das Untersuchungsgericht in Gibraltar hat entschieden, daß die britische Sondereinsatztruppe SAS „im Rahmen des Gesetzes“ gemordet hat. Die Entscheidung ist konsequent. Schließlich ist es die Aufgabe des SAS, den Feind mit „Feuerkraft, Schnelligkeit und Aggression zu eliminieren“ („Offizielle Geschichte des SAS“). Ein gegenteiliges Urteil hätte der Truppe die Existenzberechtigung entzogen. Die britische Regierung kann zwar mit dem Ende, nicht jedoch mit dem Verlauf der Verhandlung zufrieden sein. Zuviele Widersprüche wurden unter den Teppich gekehrt. Während der vierwöchigen Untersuchung verging kein Tag, an dem sich nicht die Hinweise darauf verdichtet hätten, daß der SAS vorsätzlich und mit staatlichem Auftrag geschossen hat. Doch die Auftraggeber des Mordes standen in Gibraltar nicht vor Gericht.
Der Einsatz der SAS-Todeskommandos belegt das Scheitern der britischen Nordirland-Politik. An einen militärischen Sieg über die IRA glaubt außer Thatcher niemand, nicht einmal ihre eigenen Offiziere. Ein ums andere Mal widerlegt die Londoner Regierung ihre eigene Behauptung, daß es sich bei der IRA nicht um „politische Täter“, sondern um „normale Mörder“ handle: Die IRA-Mitglieder werden mit Hilfe von Sondergesetzen von Sondergerichten ohne Geschworene verurteilt und dann in Sondergefängnisse gesteckt - wenn sie nicht erschossen werden.
Ralf Sotscheck, Dublin
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