: Sondergenehmigung für Pkw
Die Senatsverkehrsverwaltung hat gestern darauf verwiesen, daß Anwohner des Innenstadtbereiches nur dann Sondergenehmigungen für nichtschadstoffarme Pkws erhalten, wenn diese vor dem 31. Dezember 1994 zugelassen sind. Nach einem Senatsbeschluß wird am 1. Juli 1998 das Gebiet des inneren S-Bahn- und Autobahnringes für Pkw, die nicht schadstoffarm sind, gesperrt. Die Senatsverwaltung empfiehlt den Anwohnern, beim Erwerb eines gebrauchten Pkws nach dem 31. Dezember 1994 darauf zu achten, daß dieser schadstoffarm ist. Dies bedeutet, daß das Fahrzeug über einen Dreiwegekatalysator verfügen oder als Dieselfahrzeug der deutschen Norm oder der US-Norm entsprechen muß.ADN
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen