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Somalier dürfen einreisen

■ Ausnahme aus „humanitären Gründen“

Frankfurt/Main (taz) – Das Bundesinnenministerium hat aus „humanitären Gründen“ einem vor der Abschiebung stehenden Ehepaar aus Somalia aus dem sogenannten Flughafenverfahren die Einreise in die BRD gestattet. Der Fall der Somalierin Khadijam Awale, die zusammen mit ihrem Mann über den Sudan nach Deutschland geflohen war, hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt (die taz berichtete). Weil Frau Awale aus dem als „exterritorial“ apostrophierten Gebäudekomplex am Frankfurter Flughafen zur Behandlung in die Frankfurter Uniklinik gebracht werden mußte, hatte der BGS auch die Klinik zum „exterritorialen Gelände“ erklärt – weil ein BGS-Beamter neben dem Krankenbett Wache schob. Die schwangere Frau Awale verlor in der Uniklinik ihr Kind. Das erste Kind der Awales war in den Bürgerkriegswirren in Somalia ums Leben gekommen. Im Fall des über den Jemen eingereisten Somaliers Abdullahi S. aus Belet Huen entschied das Frankfurter Verwaltungsgericht in einem zweiten Verfahren, daß der 35jährige Mann einreisen dürfe. Der Rechtsanwalt des Somaliers, Roman Fränkl, hatte dem Gericht den Nachweis dafür erbringen können, daß der Jemen somalische Flüchtlinge nur als „Transitreisende“ einstufe.

Damit, so der Schluß des Gerichts, sei der Jemen – entgegen der Auffassung der „Entscheider“ aus Zirndorf – kein sicheres Drittland mehr. Auch im Falle der über den Sudan geflohenen Awales, deren Antrag von den „Entscheidern“ abgelehnt worden war, bewirkte erst die akribische Recherche über die unhaltbaren Zustände im Sudan von Rechtsanwältin Schlung-Muntau einen Aufschub der vom BGS schon für den vergangenen Dienstag geplanten Abschiebung. Kpk

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