■ Solidarisch: Bußgeld bei Wohngeld
Bonn (dpa) – Wer Wohngeld bezieht, muß künftig sofort die Erhöhung seines Einkommens, die den Wohnkostenzuschüssen zugrunde liegt, bei der Wohngeldstelle angeben. Sonst droht ein Bußgeld. Zuviel gezahltes Wohngeld muß zurückgezahlt werden. Dies ist Teil wohnungspolitischer Änderungen gegenüber dem Sparpaket des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKP). Zu diesen Vorhaben gehören zusätzliche Wohngeld-Einsparungen, die vor allem in den neuen Ländern erwartet werden, der Abbau der westdeutschen Städtebauförderung, die Streckung der Wohnungsfürsorge und der Wegfall des steuerlichen Sonderausgabenabzugs für Bausparbeiträge. Nach Bekanntwerden der in der Bundesregierung abgestimmten Pläne – die Gesetzentwürfe zum FKP sollen am Donnerstag vom Kabinett verabschiedet werden – erklärte der Finanzsprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hermann Rind: „Hände weg von der Bausparförderung“.
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