■ So geht's: Tricks der Trucker
Die Regeln lauten: nicht länger als zehn Stunden am Steuer, ein „freies Wochenende“ (45 Stunden) pro Woche, nicht mehr als 244 Stunden Arbeit pro Monat. Und sie sind leicht zu umgehen: Der Ausgleichszeitraum, in dem die Arbeitszeit stimmen muß, beträgt 14 Tage. Kontrolliert wird der Fahrtenschreiber, also die Lenkzeit. Am einfachsten: später einschalten, Be- und Entladung als Ruhezeiten eintragen – das gilt aber als Urkundenfälschung. Sicherer: bei einer Kontrolle erklären, man sei in einer „Überschreitungsphase“, habe aber im Ausgleichszeitraum weniger gearbeitet. Vorgezeigt werden müssen nur die Fahrtenblätter der letzten fünf Tage. Auch zwölf Tage hintereinander zu fahren ist kein Problem: Das „freie Wochenende“ kann auch am 13. und 14. Tag genommen werden. Beleg: Bescheinigung des Arbeitgebers. Und die gibt's mit Blankounterschrift. bw
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